STADTKLIMA: FRANKFURT VERBIETET SCHOTTERGÄRTEN

Künftig soll es in Frankfurt bei privaten Neu- und Umbauten keine Schottergärten mehr geben. Auch der Versiegelung privater Vorgärten sowie meterhohen Sichtzäunen oder künstlichen Pflanzen aus Plastik hat der Magistrat am Freitag, 17. September, eine klare Absage erteilt. Stattdessen soll es mehr Grün in den Vorgärten, in den Hinterhöfen, auf Haus- und Garagen- oder  Carportdächern geben. Zusätzlich definiert die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima, was unter „Begrünung“ in ihrem Sinn zu verstehen ist.

Im Frühjahr hatten Umweltdezernentin Rosemarie Heilig und Planungsdezernent Mike Josef das gemeinsame Konzept zur Abstimmung in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Mit der Freiraumsatzung erhält Frankfurt eine der bundesweit fortschrittlichsten Satzungen für die Begrünung von Grundstücken und Gebäuden. So sollen künftig auch geeignete Dachflächen und Teile der Fassade begrünt werden.

„Wir haben in drei Dürresommern erlebt, wie stark sich die Stadt aufheizen kann. Da hilft nur viel Grün. Eine Begrünung schafft nachweislich gesündere Wohn- und Arbeitsverhältnisse; in klimatischer wie in gestalterischer Hinsicht. Hinzu kommen weitere Aspekte wie ein verbesserter Schallschutz oder die Bindung von Luftschadstoffen“, erklärt Stadträtin Heilig. „Die neue Satzung wird das Stadtbild aufwerten, das Stadtklima verbessern und einen wertvollen Beitrag zur Artenvielfalt leisten. Sie wird uns aber auch bei einer anderen Gefahr des Klimawandels helfen: Den Starkregenereignissen, denn mit der Satzung beugen wir auch einer zunehmenden Versiegelung der Flächen vor.“

Stadtrat Josef ergänzt: „Wir wollen auf Grundlage der neuen Freiraumsatzung eine angemessene und ausreichende Begrünung und Bepflanzung der Grundstücksfreiflächen und der baulichen Anlagen im Stadtgebiet sicherstellen. Im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklung gehen wir damit konkret gegen zunehmende Versiegelung vor, insbesondere gegen Schottergärten vor und hinter den Häusern. Die Freiraum- und Gestaltungssatzung gilt nur für Neu- und Umbauten, daher muss jetzt aber niemand alles umbauen.“ Zuwiderhandeln kann jedoch ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro zur Folge haben.

Foto: wikimedia (CC BY 3.0)

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