BUNDESVERFASSUNGSGERICHT KIPPT BERLINER MIETENDECKEL
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Donnerstag. Die Richter:innen teilten mit, dass der Berliner Senat nicht die rechtlichen Kompetenzen habe, die Miethöhen auf dem frei finanzierbaren Wohnungsmarkt zu regulieren. Die Zuständigkeit läge nicht…