BUNDESVERFASSUNGSGERICHT LEHNT EILANTRAG GEGEN BERLINER MIETENDECKEL AB

Den Eilantrag eingereicht hatte eine Gesellschaft, die 24 Wohnungen in Berlin vermietet. Wenn die zweite Stufe in Kraft tritt, muss sie nach eigenen Angaben in 13 Wohnungen die Miete absenken. Insgesamt gibt es in Berlin rund 340.000 Wohneinheiten bei denen die Miete entlang der kommenden Obergrenze gekürzt werden muss.

Das Verfassungsgericht sieht es aber nicht als erwiesen an, dass diese Auflagen bei der Beschwerdeführerin zu irreparablen Schäden führen. Auch dann nicht, wenn sich der Mietendeckel nach einer finalen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Hauptsache als verfassungswidrig erweisen sollte. Diese Frage wurde in dem heutigen Urteil explizit ausgeklammert. Das bedeutet, dass die betroffenen Vermieter nach einen entsprechenden Urteil die mit ihren Mietern vertraglich vereinbarten Beträge rückwirkend doch noch verlangen können. Eine endgültige Entscheidung hierzu wird im ersten Halbjahr des kommenden Jahres erwartet.

Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) äußerte sich heute sehr erfreut über die Einschätzung der Richter: „Die heutige Gerichtsentscheidung bestärkt uns in der Entscheidung, am eingeschlagenen wohnungspolitischen Kurs dieses Senats festzuhalten und weiterhin entschieden gegen die rasante Preisentwicklung auf dem Berliner Mietenmarkt vorzugehen.“ Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft und entschiedener Gegner des Mietendeckels äußerte sich betont gelassen: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht überraschend. Denn bei der heutigen Entscheidung ging es ausdrücklich nicht um die Frage der formellen oder materiellen Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes selber. Auf diese Entscheidung sind wir gespannt.“

Foto: via pixabay

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