
© Adrien Aletti via Unsplash
Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am heutigen Donnerstag. Die Richter:innen teilten mit, dass der Berliner Senat nicht die rechtlichen Kompetenzen habe, die Miethöhen auf dem frei finanzierbaren Wohnungsmarkt zu regulieren. Die Zuständigkeit läge nicht bei den Ländern, sondern beim Bund.
Schon vor Inkrafttreten am 23. Februar 2020 war der Mietendeckel stark umstritten. Der rot-rot-grüne Senat der Stadt Berlin hatte die gesetzliche Regulierung der Miethöhe am 30. Januar 2020 beschlossen, um den weiteren Anstieg der Mieten zu unterbinden. Seit 23. Februar 2020 sorgte der Deckel dafür, dass die Mieten in den rund 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 stagnierten. Mieten hätten dann ab 2022 um maximal 1,3 % jährlich steigen dürfen. Bei Neuvermietungen hätten die Vermieter:innen dann die vom Staat festgelegten Obergrenzen und die zuletzt für das Objekt festgesetzte Miete einhalten müssen. Die zweite Stufe, die Miethöhen von mehr als 20 % über der Obergrenze untersagte, war anschließend am 23. November in Kraft getreten. Der Beschluss zur Mietpreisbremse hatte massive Folgen für die Bauwirtschaft und bestandserhaltende und energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Bei einer ersten Umfrage des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg unter seinen Mitgliedsunternehmen im August 2019, kurz nach der Bekanntgabe des Erlasses zum Mietendeckels, hatten 61 % der Unternehmen angegeben, Investitionen stoppen oder ganz aufgeben zu wollen. 59 % der Unternehmen wollten gänzlich auf geplante Modernisierungen verzichten.
Der Wohnungsverband GdW befürwortet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Wir begrüßen das Urteil und sind sehr erleichtert, dass das oberste Verfassungsgericht unsere Rechtsauffassung teilt und den sogenannten Mietendeckel in Berlin für verfassungswidrig erklärt hat. Das ist ein guter Tag für den Erhalt der Glaubwürdigkeit unseres Rechtsstaates“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Verbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Gedaschko weiter: „Die Entscheidung stellt unmissverständlich klar, dass sich der Senat und die Mehrheit des Parlaments von Berlin über die Zuständigkeiten unseres Staatsrechts hinweggesetzt haben.“
Stefanie Frensch, Vorsitzende der Region Ost des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) erklärt zu der Entscheidung: „[…] Die Bilanz des Mietendeckels ist negativ: Das Angebot an Mietwohnungen ist stark eingebrochen und es war selten so schwer, in Berlin eine Wohnung zu finden. Investoren sind verunsichert worden und Sanierungen wurden zulasten des Klimaschutzes und des Berliner Handwerks ausgesetzt. Besonders schlimm: Der Deckel hat nicht für günstige Mieten für einkommensschwache Mieterinnen und Mieter gesorgt. Gerade vermögende Mieter in guten Berliner Lagen mussten weniger zahlen. Für die anderen Fälle bedarf es jetzt einer Härtefallregelung. Auch wenn der Berliner Senat sehenden Auges dieses Problem geschaffen hat, bittet der ZIA seine Mitglieder, soziale Lösungen zu finden und hat daher mit dem Deutschen Mieterbund eine Erweiterung des gemeinsamen Wohnungskodex vereinbart. Die Mieterinnen und Mieter dürfen nicht die Leidtragenden dieses verfassungswidrigen Gesetzes werden. Langfristig muss es nun endlich Impulse für Planungs- und Baubeschleunigung geben, damit sich die Mietmärkte in den Metropolen und Universitätsstädten nachhaltig entspannen.“
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, sorgt sich ebenfalls um die Auswirkungen für die Mieter:innen: „Die Entscheidung aus Karlsruhe ist bitter, trifft sie doch die Bewohner:innen von 1,5 Millionen Berliner Mietwohnungen hart. Aber sie ist auch ein lauter Weckruf an den Bundesgesetzgeber, endlich zu handeln und die Mietenexplosion in vielen deutschen Städten zu stoppen!“
Was bedeutet die Entscheidung für die Mieter:innen? Die Vermieter:innen haben jetzt das Recht, die im Rahmen des Landesgesetzes entstandene Differenz der Mieteinnahmen von ihren Mieter:innen rückwirkend einzufordern. Letztere müssen sich also nun ggf. auf hohe Rückzahlungen einstellen.
Weitere Artikel zum Thema findet ihr hier.
Schreibe einen Kommentar