Im Februar berichteten wir an dieser Stelle über den erfolgreichen Zulassungsantrag des Volksbegehren #6JahreMietenstopp beim bayerischen Innenministerium – in nur rund 3 Monaten hatte die Initiative über 52.000 Unterschriften gesammelt und für viele kontroverse Debatten gesorgt, nicht nur in Bayern. Nachdem man im Frühjahr noch darauf hoffte, bereits in diesem Sommer mit dem Abstimmungsverfahren in den Rathäusern beginnen zu können und damit die zweite Phase des Volksbegehrens einzuläuten, ist die Initiative durch die heutige Erklärung des bayerischen Verfassungsgericht zunächst gestoppt. Die obersten Verfassungsrichter bestätigten damit die Position des Landesinnenministeriums, das bereits frühzeitig auf die fehlendes gesetzlichen Vorraussetzungen zur Umsetzung der Pläne hingewiesen hatte. Hintergrund der Entscheidung ist, dass der konkrete Gesetzesentwurf der Initiative für einen Mietenstopp mit dem Bundesrecht unvereinbar sei und dem Landesgesetzgeber die entsprechende Gesetzgebungskompetenz fehlt, so die Richter in ihrer Erklärung. Konkret blockieren bereits vorhandene bundesgesetzliche Normen im Mietrecht das eingreifen von landesgesetzlichen Regelungen.
Der Gesetzesentwurf sah vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen für sechs Jahre zu verbieten. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen sollten die Mieten eingefroren werden. Vom Gesetz ausgeschlossen gewesen wären Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollten. Bei Wiedervermietungen hätte nach dem Gesetzestext künftig nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für Modernisierungs-Mieterhöhungen. Bei Verstößen wären Strafzahlungen von bis zu 500.000 Euro fällig geworden.
Das Volksbegehren wurde von einem breiten Bündnis getragen. Dazu gehörten neben dem Mieterverein München und dem Mieterbund Bayern die SPD München und Bayern, der DGB Region München, die LINKE Landesverband Bayern und München und die Bürgerinitiative #ausspekuliert. Weitere Unterstützer waren etwa der Sozialverband VdK Bayern, die GRÜNEN Bayern und München und der Kreisjugendring München-Stadt, die GLS Bank, der Paritätische Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, sowie die ÖDP Bayern.
Als erste Reaktion auf das Urteil kündigte die Initiative an, weiter für einen Mietenstopp in Bayern kämpfen zu wollen: „Da es Bayern offenbar nicht kann, werden wir uns ab sofort dafür einsetzen, dass der Bund das riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht.“
Weil Mieten Sche des Bundes sind, muß Bayern erst wieder unabhängig werden. Dann kann über weitere Volksbegehren effektiv gegen Mieterhöhungen vorgegangen werden. Auch über Enteignung läßt sich dann abstimmen.