Eine Antwort zu “BAYERN: GERICHT VERBIETET VOLKSBEGEHREN FÜR MIETENSTOPP”

  1. Weil Mieten Sche des Bundes sind, muß Bayern erst wieder unabhängig werden. Dann kann über weitere Volksbegehren effektiv gegen Mieterhöhungen vorgegangen werden. Auch über Enteignung läßt sich dann abstimmen.

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