BAYERN: GRUNDSTEUER C IST VOM TISCH

Zentrales Bauland ist knapp - auch in Bayern.

Zentrales Bauland ist knapp – auch in Bayern.

„Wir haben uns erfolgreich gegen eine Einführung der Grundsteuer C innerhalb der Bayernkoalition eingesetzt. Jetzt ist klar, dass das am Sonntag vom Kabinett beratene Bayerische Grundsatzsteuergesetz nicht die Grundsteuer C beinhalten wird“, gab Florian Streibl, Vorsitzender der Freie Wähler-Landtagsfraktion, gestern schriftlich bekannt.

Die Fraktion hat sich mit dieser Entscheidung offenbar gegen den Koalitionspartner CSU durchgesetzt. Die CSU-Fraktion war lange für eine entsprechende Reform des Grundsatzsteuergesetzes, die es Gemeinden erlauben sollte, ab 2025 einen erhöhten Grundsteuerhebesatz für baufertige Grundstücke zu erheben, die aus Spekulationsgründen oft jahrelang brachliegen. Speziell auf innerörtliche Flächen sollte die neue Grundsteuer C angewendet werden. Hintergrund ist, dass in vielen Gemeinden zentrale Flächen fehlen um vor allem benötigten Wohnraum zu schaffen. Oft bleibt den Kommunen dann nur übrig, an den Ortsrändern neues Bauland auszuweisen. Das heizt aber den Flächenfraß an.

Die Freie Wähler-Fraktion positionierte sich bereits frühzeitig gegen die Pläne und glaubt nicht an eine spürbare Wirksamkeit: „Kein Grundbesitzer wird beim aktuellen Wertzuwachs baureife Flächen wegen weniger hundert Euro zusätzlicher Steuer verkaufen“, sagt der FW-Abgeordnete Friedl. „Die Kommunen werden deshalb nicht mehr Grundstücke zur Bebauung bekommen und keine nennenswerten Mehreinnahmen erzielen“, argumentiert Friedl weiter. Die Mehrzahl der Gemeinden in Bayern hatten sich  aber für die Einführung der Grundsteuer C ausgesprochen.

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