Grundlage für die neue Mietpreisbremse in Niedersachsen ist ein Gutachten der Landesregierung, das die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert hat und gleichzeitig konkrete Vorschläge formulierte, in welchen Kommunen die Regulierung eingeführt werden soll. Auf dieser Basis wurde in einem zweiten Schritt ein Entwurf für eine Mieterschutzverordnung erarbeitet, die in einem anschließenden Anhörungsverfahren von den Kommunen kommentiert und eingeordnet wurde. Der enge Austausch hat dazu geführt, dass in den Städten Buchholz in der Nordheide, Buxtehude und Wolfsburg entgegen der ersten Betrachtung und in Übereinstimmung mit den Wünschen der Kommunen die Mietpreisbremse beibehalten wird. Umgekehrt im Falle der Stadt Gifhorn: Anders als ursprünglich geplant, ist Gifhorn in der neuen Verordnung nicht aufgeführt.
„Wir haben die eingegangene Hinweise der Gemeinden allesamt aufgenommen und die Lage auf den Wohnungsmärkten noch einmal auf dieser Grundlage überprüft“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Der Beteiligungsprozess hat sich als sehr wertvoll erwiesen. Ich danke den Gemeinden, dass sie sich so intensiv und konstruktiv eingebracht haben“, so Lies weiter.
Nach dem Beschluss der Landesregierung gilt die Mieterschutzverordnung mit Mietpreisbremse weiterhin auch in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Langenhagen und auf den Ostfriesischen Inseln. Neu hinzugekommen ist Laatzen. Nicht mehr dabei sind Leer und Vechta. Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass nicht nur die Mietentwicklung unterdurchschnittlich ist, sondern auch der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann. Bauminister Lies: „Überall in Niedersachsen gibt es große Anstrengungen, den Wohnungsbau zu beleben. In den letzten fünf Jahren wurden rund 170.000 Wohnungen neu genehmigt. Das ist Rekord in diesem Jahrhundert. Gerade der Neubau trägt wesentlich dazu bei, die Wohnungsmärkte zu entspannen. Auf diesem Weg müssen wir weitergehen.“
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