Ein Mietenstopp für Bayern wird realistischer. Mit insgesamt 51.983 Stimmen im Rücken kann ein breites Bündnis nun den nächsten Schritt machen und offiziell das Begehren beantragen. Für Beatrix Zurek, die Vorsitzende des Landesverbandes Bayern des Deutschen Mieterbundes und das DMB Mietervereins München, ist die große Zustimmung ein Beweis dafür, wie groß die Not in Bayern ist: „Unser soziales Gefüge ist in Gefahr, wenn es so weitergeht. Die Zeit drängt. Deshalb reichen wir nun die Unterschriften beim bayerischen Innenministerium ein.“
Wenn das Innenministerium grünes Licht gibt, wird die zweite Phase des Volksbegehrens eingeläutet: Es geht in die Rathäuser. Zeitraum dafür könnte bereits der Frühsommer sein. „Die Menschen in Bayern wünschen sich dringend eine Veränderung, damit der außer Kontrolle geratene Mietmarkt wieder in geregelte Bahnen gelenkt wird“, sagt Beatrix Zurek. Formal müssen dann mindestens 10% der bayerischen Wahlbevölkerung das begehren Unterstützen und somit rund 1 Million Unterschriften in den Rathäusern zusammenkommen. Die Volksbegehren-Macher haben dafür genau 14 Tage Zeit. Die genaue Terminierung bestimmt die Landesregierung. Grundlage für das Volksbegehren ist ein Gesetzestext, den das Bündnis erarbeitet hat. Sollte das Begehren erfolgreich sein, kann der Landtag den Gesetzesentwurf annehmen aber auch ablehnen. Nimmt er ihn nicht an, kommt es zum Volksentscheid.
Was fordert das Bündnis?
Der Gesetzestext zum Volksbegehren #6JahrenMietenstopp sieht vor, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten (162 Städte und Gemeinden) in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen sechs Jahre lang zu unterbinden. Auch bei Staffel- und Indexmietverträgen werden die Mieten eingefroren. Eine Regelung soll allerdings sozial verantwortlichen Vermietern entgegenkommen. Eine Erhöhung der Miete ist dann noch erlaubt, wenn die erhöhte Miete nicht den Betrag von 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete übersteigt. Wer derzeit sehr wenig Miete verlangt, soll also noch einen kleinen finanziellen Spielraum haben, um nicht in Bedrängnis zu kommen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Mieten in Neubauten (ab 1. Januar 2017), da Investitionen nicht gebremst werden sollen. Bei Wiedervermietungen soll nach dem Gesetzestext künftig auch nur maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, das Gleiche gilt für Modernisierungs-Mieterhöhungen. Verstöße gegen das Mietenstopp-Gesetz sollen mit bis zu 500.000 Euro bestraft werden können.
Wie setzt sich das Bündnis zusammen?
Das Volksbegehren wird von einem breiten Bündnis getragen. Dazu gehören neben dem Mieterverein München und dem Mieterbund Bayern die SPD München und Bayern, der DGB Region München, die LINKE Landesverband Bayern und München und die Bürgerinitiative #ausspekuliert. Weitere Unterstützer sind etwa der Sozialverband VdK Bayern, die GRÜNEN Bayern und München und der Kreisjugendring München-Stadt, die GLS Bank, der Paritätische Wohlfahrtsverband Bezirksverband Oberbayern, sowie die ÖDP Bayern.
_________________________________________
Foto: Sigi Jantz/Volksbegehren Mietenstopp
Schreibe einen Kommentar