Der Lieferverkehr in den deutschen Innenstädten nimmt zu, nicht zuletzt durch den Boom des Online-Handels und das nicht erst in Zeiten der Pandemie. Deutschlandweit werden täglich rund 10 Millionen Sendungen pro Tag zugestellt, wovon der allergrößte Teil mit Transportern und Lastkraftwagen bis zur Türe der Empfänger:innen gefahren wird. Die wachsende Anzahl von Lieferfahrzeugen verursacht eine zunehmende Luftbelastung durch Abgasemissionen und verstopft vor allem in Innenstädten und urbanen Räumen die häufig engen Straßen.
Eine Möglichkeit, den Lieferverkehr vor allem auf der letzten Meile Umwelt- und verkehrsfreundlicher zu gestalten, bietet der Einsatz von elektrischen Lastenrädern. Die Räder werden sowohl im privaten Bereich als auch bei Unternehmen immer beliebter, verursachen keine Schadstoffbelastung und kaum Störungen des Verkehrs. Speziell in Verbindung mit Mikro-Depots, wo die konventionellen Lieferfahrzeuge die Sendungen zentral ablegen und auf Lastenräder umverteilen können, drängen sich die außergewöhnlichen Vehikel immer mehr als relevante Alternative bei der Zustellung auf.
Maximal 2500 Euro Förderung pro E-Lastenrad
Um noch mehr Unternehmen bei der Umstellung auf eine klimafreundlichere Logistik zu unterstützen, plant nun das Bundesumweltministerium (BMU) zwei neue Förderrichtlinien, die sich laut eigener Aussage vor allem an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste richten. Konkret beteiligt sich das BMU mit 25 Prozent an den Kosten für jedes antragsfähige E-Lastenrad und jeden Lastenradanhänger mit E-Antrieb – maximal jedoch mit 2500 Euro. Die Lastenräder müssen eine Nutzlast von mindestens 120 Kilogramm aufweisen und die gewerbliche Nutzung muss für eine Bewilligung plausibel nachgewiesen werden. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf zudem kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden. Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren.
Bis zu 40 Prozent Förderung bei Realisierung von Mikro-Depots
Das Antragsverfahren zur Förderung von Mikro-Depots ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren anhand definierter Kriterien werden förderfähige Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht. Das BMU weißt darauf hin, dass eine kooperative Nutzung ausdrücklich erwünscht ist.
Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024. Die Antragstellung erfolgt mit einem elektronischen Antragsverfahren. Die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
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Beitragsbild: Alexander Migl (CC BY-SA 4.0)
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