Nachdem das Verfassungsgericht in Karlsruhe das deutsche Klimaschutzgesetz gerügt und als unzureichend eingestuft hat, präsentierte Bundesumweltministern Svenja Schulze heute eine überarbeitete Fassung, die bereits durch das Kabinett beschlossen wurde. Laut Schulze setzt sich die Bundesrepublik nun erstmals „negative“ Emissionsziele. Konkret soll Deutschland ab 2045 dazu übergehen, Klimagase „zu binden“ und emissionsneutral arbeiten. In einen ersten Schritt ist vorgesehen, die Emissionen bis 2040 um 88 Prozent zu vermindern.
8 Mrd. mehr für klimaschutzbezogene Förderprogramme
Neben dem überarbeiteten Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm verabschiedet, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Wie Schulze erläuterte, soll das mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Mrd. Euro geschehen, aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. So sollen die Kosten des CO2-Preises künftig nicht mehr allein von den Mietern, sondern zur Hälfte von den Vermietern und Mieter getragen werden. Damit werde die „Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden“.
BFW: Politik setzt falsche Ansätze
Starke Kritik zu den Plänen kommt unter anderem vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW). Laut Präsident Andreas Ibel setzt die Politik die falschen Ansätze: „Eigentümer und Investoren sind nicht für den individuellen Strom- und Wärmeverbrauch von Mietern verantwortlich. Wer im Winter den ganzen Tag das Fenster auf Kipp und die Heizung auf volle Leistung gedreht hat, pustet das CO2 regelrecht zum Fenster raus. Deshalb macht es keinen Sinn, Vermieter an der verbrauchsabhängigen CO2-Umlage zu beteiligen. Statt Kosten für Vermieter zu erhöhen, muss die Politik durch das Förderrecht gezielte Investitionsanreize schaffen“, so Ibel weiter.
Teilerfolg für den Deutschen Mieterbund
Der Deutsche Mieterbund sieht in dem Beschluss hingegen einen Teilerfolg: „Mieterinnen und Mieter sollen den CO2-Preis künftig nicht mehr alleine tragen, sondern die Kosten werden hälftig zwischen beiden Mietvertragsparteien aufgeteilt. Das ist ein guter Beschluss, der unsere Forderung nach Mieterentlastung bei der CO2-Bepreisung aufgreift“, kommentiert die Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, Dr. Melanie Weber-Moritz, den Beschluss. „Die Hälfte der Kostenlast ist natürlich besser als die vollständige Umlage auf die Mieterinnen und Mieter. Die Lenkungswirkung des Gesetzes kann sich aber erst dann erfolgversprechend entfalten, wenn diejenigen die vollständigen Kosten tragen, die auch die Art der Heizung beeinflussen können, und das sind nun mal ausschließlich die Vermieterinnen und Vermieter“, schrieb Weber-Moritz in einer Pressemitteilung.
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