Klimafreundliches Bauen ist in vielfacher Hinsicht lohnenswert: Wer heute klimagerecht und nachhaltig baut, erschafft ein Gebäude, das nicht nur ökologischen Standards gerecht wird, sondern auch durch geringere Energiekosten günstiger im Unterhalt ist und in dem es sich gesünder und barrierefreier lebt. Die Nutzungsdauer wird verlängert und es kann ein höherer Wiederverkaufswert für das Gebäude erzielt werden. Um sich die erhöhten Kosten für einen solchen Neubau gerade in Zeiten hoher Kreditzinsen leisten zu können, unterstützt das BMWSB ab sofort mit zinsverbilligten Krediten. Die Neubauförderung des BMWSB rückt mit dem neuen Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus von der reinen Energieeffizienz hin zum ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Ab dem 01.03.2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.
Den gesamten Lebenszyklus im Blick
Bundesbauministerium von Klara Geywitz (SPD) stellte das neue Förderprogram diese Woche in Berlin vor: „Wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum. Wir müssen dabei aber auch nachhaltiger bauen. Beides wird mit dem Programm „Klimafreundliches Bauen“ unterstützt. Erstmalig fördern wir nur Neubauten, die nicht nur im Betrieb energieeffizient, sondern deren Treibhausgas-Emissionen im gesamten Lebenszyklus gering sind. Wir brauchen gerade im Gebäudebereich eine ehrliche Klimabilanz, um unsere Ziele zu erreichen.“
Zinsverbilligungen lösen Tilgungszuschüsse ab
Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern ausschließlich Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der deutlich gestiegenen Marktzinsen für Baufinanzierungen zielführender. Die hohe Zinsverbilligung ermöglicht beispielsweise zum Start des Programms am 01.03.2023 einen Endkundenzins in Höhe von 0,9 % p.a. (eff.) für den Neubau von Wohngebäuden bei 35 Jahren Kreditlaufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Ein Förderkredit mit einer kurzen Kreditlaufzeit von 10 Jahren und 10-jähriger Zinsbindung hat aktuell sogar einen effektiven Endkundenzins in Höhe von 0,01 % p.a. Die zusätzlich eingebrachte Zinsverbilligung kompensiert den Wegfall der Tilgungszuschüsse der bisherigen Neubauförderung für Wohngebäude aus der BEG-Förderung.
Gezielte Unterstützung von klimafreundlichen Wohnungen
Bauherren (Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen, Investoren) und Erstkäufer erhalten von der KfW-Bank für klimafreundliche Wohngebäude je Wohneinheit einen vergünstigten Kredit i.H.v. maximal 100.000 Euro. Sollte das Wohngebäude zusätzlich mit Nachweis des QNG, dem Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude, errichtet werden, sogar bis zu 150.000 Euro. Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Millionen Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Millionen Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).
Alle Förderanträge müssen grundsätzlich vor dem Vorhabenbeginn über die eigene Hausbank bei der KfW-Bank gestellt werden. Kommunen und Landkreise stellen ihren Förderantrag direkt bei der KfW-Bank. Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) inklusive der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Nicht gefördert wird der Kaufpreis für Grundstücke.
Unterm Strich erhalten Antragsteller über einen langen Zeitraum durch die Zinsbindung nicht nur Sicherheit, sondern auch finanzielle Entlastungen. Damit ist KFN – anders als frühere Förderprogramme – keine Einmalzahlung, sondern laut dem Bundesbauministerium eine maßgeschneiderte und zudem verlässliche staatliche Unterstützung mit klimapolitischer Lenkungswirkung.
Einbindung von Energie-Experten ist Voraussetzung
Für die Beantragung der Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Dieser prüft und bestätigt die Einhaltung energetischer Gebäudestandards und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus. Unter www.energie-effizienz-experten.de können Experten deutschlandweit gefunden werden. Für ein Bauvorhaben mit QNG ist eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzuzuziehen. Unter www.qng.info befindet sich eine Liste der Zertifizierungsstellen.
Nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein?
Deutliche Kritik an dem Förderprogramm kommt aus der Opposition. Der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, kommentierte die Pläne folgendermaßen: „Wir haben in Deutschland eine echte Wohnungsbaukrise. Die Bauzinsen haben sich verdreifacht, die Materialpreise sind in die Höhe gesprungen und es fehlt an Fachkräften. Die Wohnungsbauzahlen brechen ein und die Auftragsbücher der Unternehmen laufen leer. Das Ziel der Ampel, 400.000 neue Wohnungen im Jahr zu bauen, ist nur noch Makulatur. Nun wäre ein entschlossenes Gegensteuern der Bundesregierung notwendig. Doch statt eines kräftigen Rückenwindes bekommt die Bauwirtschaft nur ein laues Lüftchen. Die 750 Millionen im neuen KfW-Förderprogramm der Bauministerin sind nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein.“
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