ENERGIESANIERUNG: KFW-KREDITE WERDEN DOCH AUSGEZAHLT

Die Kritik war groß, als das Bundeswirtschaftsministerium letzte Woche überraschenderweise verkündete, dass die beliebten Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank für klimafreundliche Bauvorhaben sowie energetische Sanierungen unmittelbar gestoppt werden. Tausende Anträge waren zu diesem Zeitpunkt bereits von Unternehmen und Privatpersonen eingereicht und entsprechende Finanzierungen von den Antragsstellern konkret eingeplant.

Ansturm übersteigt Förderkapazitäten

Begründet wurde die Entscheidung mit einer Finanzierungslücke. Das von der Bundesregierung bereitgestellte Budget ist offensichtlich bereits aufgebraucht, insbesondere wegen der großen Nachfrage für das Neubau-Programm und dem damit verbundenen Effizienzhaus 55 (EH-55). Seit November waren Anträge mit einen Gesamtvolumen von rund 20 Milliarden Euro eingegangen – 14 Milliarden entfallen dabei laut Ministerium ausschließlich auf das angesprochene Effizienzhaus 55.

Förderfähige Altanträge werden nach Kehrtwende doch bewilligt

Nachdem zunächst komplett offen war, was mit den bereits eingereichten Anträgen passiert, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Die Grünen) heute, dass bereits eingereichte Anträge nun doch noch nach den bekannten Kriterien bearbeitet werden. Konkret sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich offiziell um rund 24.000 Anträge.

Für die Zukunft kündigte Habeck an, dass die Gebäudeförderung neu ausgerichtet wird. Man will sich darauf konzentrieren, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude, wie sie auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, zu entwickeln.

Rechtssicherheit wiederhergestellt

Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, begrüßte in einem ersten Statement die Weiterbearbeitung: „Die heutige Entscheidung der Bundesregierung, bereits gestellte Anträge bis zum Förderstopp von vergangener Woche weiterzubearbeiten, ist eine gute Botschaft. Für die betroffenen Wohnungsunternehmen wird damit eine Selbstverständlichkeit wiederhergestellt: Die Rechtssicherheit für fristgerecht eingereichte Anträge.

Viele weitere Fragen und notwendige Schritte sind für die Zeit nach vorne aber noch offen. Insbesondere für den sozialen Wohnungsbau muss eine kurzfristige Lösung gefunden werden. Hier ist ein Förderungsausgleich mindestens auf dem Niveau des EH55-Programms zwingend notwendig. Zudem dürfen die Konditionen für das EH40-Programm und die Sanierungsförderung keinesfalls verschlechtert werden, wenn sie die gewollte Wirkung für einen klimaschonenden Neubau und Bestand erzielen sollen.“

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