
Foto: Benjamin Jopen
Das Hamburger Klimaschutzgesetz umfasst mehr als 400 Einzelmaßnahmen und ist eines der wichtigsten Klima- und Konjunktur-Projekte der Hansestadt. Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist eine allgemeine Errichtungs- und Nutzungspflicht für Photovoltaik-Anlagen auf Neubauten, die ab dem 01.01.2023 gelten wird. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht erst ab 2025. Ab Mitte 2021 muss zudem beim Heizungstausch ein Mindestanteil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Die Details und Ausnahmeregelungen zu den neuen Anforderungen sind in der kurz vor Weihnachten erlassenen Rechtsverordnung festgelegt. Die Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft schätzt die mögliche Einsparung durch eine Photovoltaik-Pflicht auf 60.000 Tonnen C02 bis 2030 ein.
Solaranlagen sollen wirtschaftlich sein
In der konkreten Umsetzung wird der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gelten: Solarenergie soll sich amortisieren, dafür legt die Umweltbehörde für Photovoltaik-Anlagen einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren zugrunde. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Pflicht. Die Umweltbehörde geht aber davon aus, dass sich viele Anlagen in ein einem deutlich kürzeren Zeitraum amortisieren und zusätzlich länger als 20 Jahre laufen werden. Ausnahmen sind vorgesehen für Einzelfälle, in denen die Installation einer Photovoltaik-Anlage technisch unmöglich ist oder mit anderen unvermeidbaren Nutzungen konkurriert.
Verordnung gibt keine Mindestgröße vor
Eine Mindestgröße für die Photovoltaik-Anlage wurde in der Verordnung nicht festgelegt, damit die Verpflichteten eine Anlage wählen können, die ihren wirtschaftlichen Interessen entspricht und ein Miteinander mit anderen Dachnutzungen ermöglicht wie zum Beispiel die Kombination mit einer Dachbegrünung.
Jens Kersten, Senator für Umwelt, Klima und Agrarwirtschaft, ist mit den Rahmenbedingungen zufrieden: „Mit Unterstützung renommierter Gutachter haben wir eine Rechtsverordnung mit Augenmaß und nachvollziehbaren Kriterien für die Bewertung von Ausnahmen. Diese gilt es nun mit allen Beteiligten in die Umsetzung zu bringen. Dabei wird das Handwerk in der Stadt eine wichtige Rolle spielen. Beim Mindestanteil von 15 Prozent erneuerbaren Energien in neuen Heizungsanlagen setzen wir auf zuverlässige und erprobte Technologien wie etwa der Nutzung von Biomasse, Solarthermie und Umweltwärme, aber künftig auch auf technische Innovationen wie Brennstoffzellentechnik.“
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