
v. l. n. r. Anika Hormig und Paulina Jähnigen
Für Stiftungen ist es bereits seit Jahren schwierig mit althergebrachten Anlagestrategien ausreichende Erträge zu erwirtschaften, um ihre gemeinnützigen Ziele erreichen zu können. Ein Ende der Niedrigzinsphase scheint auch noch nicht in Sicht. Stiftungen müssen also umdenken. Ein attraktiver Weg aus diesem Dilemma ist Impact Investing.
Was ist Impact Investing?
Impact Investing beschreibt die Investition von Geldmitteln, bei der neben einer finanziellen Rendite auch die Erzielung eines sozialen und/oder ökologischen Mehrwerts im Vordergrund steht. Wichtige Gesichtspunkte hierbei sind die Nachweisbarkeit und Messbarkeit der positiven sozialen und/oder ökologischen Wirkungen. Stiftungsziele werden daher nicht nur mittelbar über die Rendite, sondern durch die Kapitalanlage selbst gefördert. Doch was bedeutet dies für den gemeinnützigen Sektor und insbesondere Stiftungen? Sollte dies nicht schon per se von den gemeinnützigen Stiftungen berücksichtigt werden?
Enge Vorgaben des Steuerrechts und der Landesstiftungsgesetze
Noch immer beurteilen gemeinnützige Stiftungen ihre Vermögensanlagen nur auf Basis der erzielbaren Rendite und dem dafür eingegangenen Risiko. Bei einem Blick in die steuerrechtlichen Vorgaben oder die Landesstiftungsgesetze verwundert dies auch nicht. So heißt es in § 6 Abs. 1 des Niedersächsischen Stiftungsgesetzes „Das Stiftungsvermögen ist in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten.“ Auch bei der Ausgestaltung der Satzung sind die gemeinnützigen Stiftungen an strenge Vorgaben gebunden. So wird als Voraussetzung für die Gewährung der Gemeinnützigkeit und damit der Steuerbegünstigungen verlangt, dass die in der Mustersatzung der Abgabenordnung enthaltenen Formulierungen wörtlich übernommen werden. Bei der Definition der gemeinnützigen Zwecke sind streng die Formulierungen der abschließenden Aufzählung der gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abgabenordnung zu übernehmen.
Im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sind nicht weniger formale und strenge Vorgaben zu beachten. Das selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Verfolgen der Satzungszwecke erfordert Sorgfalt und ein vertieftes Auseinandersetzen mit den steuerrechtlichen Vorgaben. So bedeutet bspw. die Ausschließlichkeit nach § 56 Abgabenordnung, dass die gemeinnützige Organisation nur ihre (eigenen) gemeinnützigen Zwecke verfolgen darf. Verfolgt eine gemeinnützige Organisation also anderegemeinnützige Zwecke als in ihrer Satzung benannt, gefährdet dies die eigene Gemeinnützigkeit.
Impact Investing bei der Vermögensanlage in Immobilien nutzen
Gerade die Voraussetzung, dass das Stiftungsvermögen ungeschmälert in seinem Bestand zu erhalten ist, führt dazu, dass die handelnden Personen der gemeinnützigen Stiftungen kaum über alternative Anlagemöglichkeiten, selbst im gewohnten Anlageumfeld, nachdenken. Zu groß ist die Angst für mögliche Schäden bei einem Verlust oder einer Wertminderung in Haftung genommen zu werden. Dabei gilt für die häufig ehrenamtlich tätigen Organmitglieder § 31a BGB entsprechend. Die Stiftung kann danach von einem ehrenamtlich tätigen Organmitglied nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Ersatz verlangen. Erst bei einer jährlichen Vergütung der Organmitglieder von mehr als 720 Euro haften sie für einfache Fahrlässigkeit, also wenn sie bei der Vermögensanlage die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lassen. Die Angst vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit kann häufig durch eine offene Abstimmung der geplanten Vermögensanlage mit der Finanzverwaltung vermieden werden.
Die Vermögensanlage in Immobilien ist nicht neu. Bislang wird hier häufig nur der Blick auf eine sichere Rendite und Wertstabilität gelegt, um das Stiftungsvermögen zu erhalten und mit den Erträgen die eigenen gemeinnützigen Zwecke verwirklichen zu können. Doch gerade bei Immobilieninvestitionen gibt es zahlreiche Möglichkeiten des Impact Investing. So kann der Bau von Kindertagesstätten oder Schulen die Bildung fördern. Gesundes Leben kann nicht nur mit dem Bau von Ärztehäusern unterstützt werden, sondern auch, wenn bei der Immobiliengebietsentwicklung gleichzeitig Freizeit- und Grünflächen zur Erholung und sportlichen Betätigung geplant und umgesetzt werden. Solche Entwicklungen dienen auch dazu, nachhaltige und sichere Städte und Gemeinden zu schaffen.
Da derartige Projekte erhebliches Know-How und zeitlichen Aufwand bedeuten, ist es zwingend, sich erfahrene Partnerinvestoren zu suchen. Zu allererst sollte eine Entscheidung für ein Impact Investing, wie jede Anlage, aber gründlich geprüft und analysiert werden. Bei der Entscheidung zu einer Immobilieninvestition sollte also neben der finanziellen Rendite auch im Vorhinein geprüft werden, wie der soziale und ökologische Wirkungsgrad ist.
Wirkung messen
Doch während sich die finanzielle Rendite recht schnell und einfach ermitteln lässt, lassen sich ökologische und soziale Wirksamkeit nicht einfach mit Zahlen prüfen. Die Messbarkeit dieser Wirkung ist aber ein zentraler Baustein des Impact Investing. Um die soziale und ökologische Wirksamkeit messen zu können, ist es wichtig, neben den konkreten Zielen auch genau zu definieren, was mit welchem Ziel im Detail erreicht werden soll. Hier geht es darum, Zielgruppen zu definieren, deren Bedürfnisse zu kennen und zu berücksichtigen und die Beanspruchung von natürlichen Ressourcen und Materialien zu analysieren. Die Berücksichtigung von Landschaftsgestaltung und Stadtentwicklung ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Anhand dieser Ziele kann man später die Wirksamkeit der Investitionen ablesen. Klar ist dabei, dass die Messbarkeit der Wirksamkeit oft erst nach einem längeren Zeitraum der Investition erreichbar ist.
Due Diligence – Prüfung ist ratsam
Immobilieninvestitionen erfordern den Einsatz von erheblichem Kapital. Derartige Investitionsentscheidungen sind sorgfältig zu treffen. Hilfe bietet eine Due Diligence – Prüfung. Im Rahmen einer Due Diligence wird das geplante Projekt unter anderem unter folgenden Aspekten analysiert:
- Wie ist die Nachfrage und das Marktpotenzial?
- Gibt es Wachstumspotential? Wie soll der Vertrieb erfolgen? Wie sind Einkommen und Liquidität gesichert?
- Welche gesellschaftliche Wirkung ist beabsichtigt? Kommt dieser Nutzen bei den Bedachten an? Wie kann die Wirkung gemessen und skaliert werden?
- Gibt es ausreichend qualifizierte Personen, die das Investment umsetzen können?
- Ist das Investment rechtlich umsetzbar? Welche Verträge sind erforderlich? Wann sind Finanzverwaltung und Stiftungsaufsicht mit einzubeziehen?
Die Prüfung zeigt die umfassende Auseinandersetzung mit dem Projekt und der Entscheidung für eine Investition. Sie bietet sicherlich keine Garantie für ein erfolgreiches Investment, lässt aber das Risiko besser einschätzen. Entsprechende Projekte können so besser und wirkungsorientierter geplant werden.
Fazit
Gerade gemeinnützige Stiftungen sollten die Idee des Impact Investing berücksichtigen. Die Verbindung zwischen Rendite bei der Vermögensanlage und der Schaffung sozialer und ökologischer Mehrwerte, scheint auch unumgänglich. Auch der Zeitgeist fordert, dass gemeinnützige Stiftungen bereits bei der Vermögensanlage ihre eigenen Satzungszwecke verwirklichen. Aber auch außerhalb des gemeinnützigen Sektors führt die wachsende Achtsamkeit in Bezug auf soziale und ökologische Folgen sowie die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit dazu, dass Impact Investing jetzt und in Zukunft bei der Planung von Immobilieninvestitionen ein nicht mehr wegzudenkender Aspekt sein sollte.
Anika Hormig
Anika Hormig ist Rechtsanwältin, Notarin, Steuerberaterin, Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA) und Geschäftsführerin von compleneo. Sie berät unter anderem bei der Strukturierung umfangreicher rechtlicher und steuerlicher Sachverhalte und deren Umsetzungsprozessen. Ihre Expertise als Stiftungsberaterin in Kombination mit den steuerlichen Fachkenntnissen bringt im Bereich Impact Investing den optimalen Mehrwert.
Paulina Jähnigen
Paulina Jähnigen ist Rechtsanwältin bei compleneo. Sie befindet sich derzeit im Promotionsstudium im Bank- und Kapitalmarktrecht. Mit ihrer Erfahrung im Finanzrecht und allgemeinen Wirtschaftsrecht unterstützt und berät sie Unternehmen und Unternehmer bei der Umsetzung ihrer Pläne und Ziele, auch auf dem Gebiet des Impact Investing.
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